TÜV jedes Jahr? Unsere Einschätzung zur geplanten HU-Änderung

KÜS Prüfingenieur Christmann prüft PKW Unterboden

Viele sprechen aktuell vom „TÜV jedes Jahr“ – gemeint ist die Hauptuntersuchung für ältere Fahrzeuge, die künftig jährlich stattfinden soll. Die EU plant hier eine deutliche Verschärfung der Prüfvorgaben. Wir bekommen an unserer KÜS Kfz-Prüfstelle in Selm-Bork viele Fragen dazu – und möchten das Thema hier einmal sachlich einordnen.


Inhaltsverzeichnis

  1. Was genau plant die EU?
  2. Warum gerade Fahrzeuge ab 10 Jahren?
  3. Was würde das für Fahrzeughalter bedeuten?
  4. Gibt es Länder, in denen die jährliche HU schon Pflicht ist?
  5. Welche Kritik wird laut?
  6. Unsere Einschätzung als Prüfstelle in Selm-Bork
  7. Fazit: Was kommt auf uns zu?

1. Was genau plant die EU?

Am 24. April 2025 hat die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der unter anderem vorsieht, dass Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab einem Fahrzeugalter von zehn Jahren jährlich zur Hauptuntersuchung (HU) müssen.

Diese geplante Regelung ist Teil der sogenannten „Vision Zero“ – der langfristigen Strategie der EU, bis 2050 keine Verkehrstoten mehr auf Europas Straßen zu verzeichnen. Die technische Verkehrssicherheit spielt dabei eine zentrale Rolle.


2. Warum gerade Fahrzeuge ab 10 Jahren?

Statistiken sollen zeigen, dass ältere Fahrzeuge häufiger sicherheitsrelevante Mängel aufweisen – zum Beispiel an Bremsleitungen, Achskomponenten oder Beleuchtungseinrichtungen. In vielen Fällen wird das Fahrzeug technisch kaum noch gewartet, sondern lediglich gefahren, bis Probleme auftreten – oft erst in der Hauptuntersuchung.

Mit der jährlichen HU sollen solche Mängel früher erkannt und Unfälle durch technische Defekte vermieden werden.


3. Was würde das für Fahrzeughalter bedeuten?

In Deutschland gilt derzeit im Regelfall ein HU-Rhythmus von zwei Jahren für Pkw, unabhängig vom Alter. Wenn der Vorschlag der EU angenommen wird, müsste jedes Fahrzeug ab dem 11. Jahr jährlich zur HU.

Das bedeutet für Fahrzeughalter:

  • Mehr Termine: Verdopplung des HU-Rhythmus
  • Zusätzliche Kosten: HU-Gebühr und ggf. Instandsetzung
  • Frühere Mängelerkennung: höheres Maß an Verkehrssicherheit

Ein Inkrafttreten wäre vermutlich frühestens ab 2027 denkbar, da der Vorschlag zunächst durch EU-Parlament und Mitgliedsstaaten bestätigt werden muss.


4. Gibt es Länder, in denen die jährliche HU schon Pflicht ist?

Ja, einige Länder setzen bereits heute auf eine jährliche Hauptuntersuchung – entweder altersabhängig oder generell:

  • Irland: HU jährlich ab dem 10. Jahr
  • Malta & Zypern: HU jedes Jahr, unabhängig vom Alter
  • Großbritannien (nicht mehr EU): Jährliche „MOT” für Fahrzeugalter ab 3 Jahre.

Die EU verweist auf diese Regelungen als Beispiele für funktionierende Systeme mit positiver Auswirkung auf die Verkehrssicherheit.


5. Welche Kritik wird laut?

Nicht überall stößt der Vorschlag auf Zustimmung. In Frankreich hat der Verkehrsminister öffentlich erklärt, dass er eine jährliche HU für ältere Fahrzeuge ablehnt – mit Verweis auf den zusätzlichen Aufwand für sozial benachteiligte Gruppen.

Auch in Deutschland wird diskutiert, ob ein pauschaler Altersgrenzwert gerecht ist. Denn viele Halter kümmern sich vorbildlich um ihre Fahrzeuge – unabhängig vom Fahrzeugalter. In solchen Fällen wirkt eine jährliche HU eher wie eine pauschale Belastung.


6. Unsere Einschätzung als KÜS Prüfstelle in Selm-Bork

Wir erleben jeden Tag sehr unterschiedliche Fahrzeugzustände. Manche Autos sind trotz 15 Jahren top in Schuss – andere haben nach zehn Jahren gravierende Mängel, weil sie nie gewartet wurden. Besonders dann, wenn die HU die einzige Kontrolle darstellt, ist der Zustand teils besorgniserregend.

Eine jährliche HU kann in solchen Fällen Leben retten.
Gleichzeitig sehen wir, dass viele unserer Kunden ihr Fahrzeug sehr gut pflegen. Hier wäre aus unserer Sicht eine differenziertere Lösung sinnvoll – etwa eine Ausnahme für Oldtimer mit H-Kennzeichen oder ein Staffelmodell, das sich am Ergebnis der vorherigen HU orientiert.
Das sind unsere persönlichen Gedanken dazu – am Ende werden wir selbstverständlich das umsetzen (müssen), was der Gesetzgeber beschließt.

💡 Hinweis aus der Praxis:
Bei uns an der KÜS-Prüfstelle in Selm-Bork erhalten Sie bei der Hauptuntersuchung auf Wunsch konkrete Hinweise, worauf Sie künftig achten sollten. So bekommen Sie einen realistischen Überblick über den Zustand Ihres Fahrzeugs – und können vorausschauend handeln, bevor es zu sicherheitsrelevanten Problemen kommt.


7. Fazit: Was kommt auf uns zu?

Der Vorschlag der EU liegt auf dem Tisch – aber noch ist nichts beschlossen. Der Gesetzgebungsprozess kann Monate bis Jahre dauern und könnte noch Änderungen mit sich bringen.

Frühestens ab 2027 könnte die jährliche HU für Fahrzeuge ab 10 Jahren Realität werden.
Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden und stehen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

Wenn Sie wissen möchten, wie es um Ihr Fahrzeug steht oder was sich abzeichnet: Sprechen Sie uns gerne an.