Die kalte Jahreszeit bringt nicht nur winterliche Straßenverhältnisse, sondern auch wichtige Regelungen für die Bereifung von Fahrzeugen mit sich. Seit einiger Zeit gilt: Nur Winterreifen mit dem Alpin-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) sind bei winterlichen Bedingungen zulässig. In diesem Artikel erfahren Sie, was das bedeutet und welche Regeln für die Hauptuntersuchung gelten.
Inhaltsverzeichnis
- Winterreifenregelung: Was ist vorgeschrieben?
- Welche Reifen sind erlaubt?
- Winterreifen bei der Hauptuntersuchung
- Fazit: Sicherheit geht vor
Winterreifenregelung: Was ist vorgeschrieben?
In Deutschland gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass Fahrzeuge bei Schnee, Eis, Glätte oder Schneematsch nur mit geeigneten Reifen bewegt werden dürfen.
Seit der Einführung der aktuellen Regelung ist klar:
- Nur Reifen mit dem Alpin-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) erfüllen die Anforderungen.
- M+S-Reifen (Matsch und Schnee) ohne Alpin-Symbol sind nicht mehr zulässig.
Wer mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern auch erhebliche Sicherheitsrisiken für sich und andere Verkehrsteilnehmer.
Welche Reifen sind erlaubt?
Die Winterreifenregelung schreibt vor, dass Reifen mit dem Alpin-Symbol verwendet werden müssen. Dieses Symbol stellt sicher, dass der Reifen die neuesten Anforderungen an Haftung und Sicherheit erfüllt.
Woran erkenne ich das Alpin-Symbol?
Das Alpin-Symbol zeigt eine Bergsilhouette mit einer Schneeflocke und befindet sich auf der Flanke des Reifens. Es signalisiert, dass der Reifen speziell für winterliche Bedingungen getestet und zugelassen wurde.
💡 Hinweis: Ganzjahresreifen sind ebenfalls zulässig, sofern sie das Alpin-Symbol tragen.
Darf ich Winterreifen außerhalb der Saison fahren?
Ja, Winterreifen dürfen auch bei sommerlichen Bedingungen gefahren werden. Allerdings ist dies aufgrund des höheren Verschleißes und der eingeschränkten Fahrstabilität nicht zu empfehlen.
Winterreifen bei der Hauptuntersuchung
Für die Hauptuntersuchung (HU) spielt die Art der Bereifung keine Rolle. Sie können Ihr Fahrzeug auch mit Sommerreifen im Winter prüfen lassen.
Wichtige Hinweise:
- Kein Mangel: Sommerreifen im Winter führen bei der HU nicht zu einem Mangel, da die Hauptuntersuchung nicht die situative Winterreifenpflicht prüft.
- Empfehlung: Wir raten dringend davon ab, mit Sommerreifen bei winterlichen Bedingungen zu fahren – auch auf dem Weg zur Prüfstelle.
💡 Alternative Möglichkeit: Fahrzeuge können auf einem Anhänger mit Sommerreifen zur HU gebracht werden, wenn sie nicht selbst gefahren werden.
Fazit: Sicherheit geht vor
Die aktuellen Regelungen zur Winterreifenpflicht setzen klare Maßstäbe für Ihre Sicherheit auf winterlichen Straßen. Nur Reifen mit dem Alpin-Symbol bieten die notwendige Haftung und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.
Auch wenn die Bereifung im oben genannten Sinne bei der Hauptuntersuchung keinen Mangel darstellt, empfehlen wir, Ihr Fahrzeug entsprechend den Straßenverhältnissen auszurüsten – denn Ihre Sicherheit steht an erster Stelle.
Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um die HU und Winterreifen
In unserer KÜS-Prüfstelle in Selm-Bork beraten wir Sie gerne zu allen Fragen rund um die Hauptuntersuchung und gesetzliche Anforderungen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Prüfung stressfrei und sicher durchzuführen!