"Sehr zuverlässige und vertrauenswürdige Prüfer , kann man bedingungslos weiterempfehlen !!!..."
Einzelgenehmigung: 21er und mehr
Sollten Sie Umbauten durchgeführt haben, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen oder ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis genehmigen lassen wollen, haben Sie häufig ein Problem. Wir haben die Befugnisse, um Ihnen in diesen Fällen mit unserer Expertise weiterhelfen zu können.
Beispiele für eine Einzelabnahme
wann benötige ich eine Einzelgenehmigung?
Einzelabnahmen sind Begutachtungen für spezielle Fahrzeugtypen oder Umbauten, die nicht den Standardanforderungen entsprechen und eine individuelle Prüfung erfordern.
Importfahrzeuge
Sie haben ein Fahrzeug aus dem nicht-europäischen Ausland gekauft und möchten dieses in Deutschland zulassen. Hierzu benötigen Sie meistens ein Importgutachten (21er Gutachten), welches wir erstellen können.
Fehlende Dokumente
Ihr Fahrzeug hat bereits am Straßenverkehr teilgenommen, die Zulassungsdokumente sind jedoch nicht mehr auffindbar und eine neue Betriebserlaubnis soll beantragt werden. Hierzu gibt es unterschiedliche Wege, wozu wir Sie gerne beraten.
Umbauten
Es wurden Umbauten am Fahrzeug aufgeführt, die zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt haben. Wir können prüfen, ob eine Zulassung dennoch möglich ist. Ein häufiger Fall: Gewindefahrwerk + geänderte Rad- / Reifenkombination.
Vervollständigungen
Als Fahrzeughersteller oder Importeur vervollständigen Sie einzelne Basisfahrzeuge. In diesem Fall benötigen Sie eine Genehmigung für das Gesamtfahrzeug, wobei wir Sie gerne unterstützen.
Sebastian Christmann
Unterschriftsberechtigter des Technischen Dienstes der KÜS
In unserem Hause bin ich Ihr Ansprechpartner für individuelle Projekte. Als unterschriftsberechtigter des Technischen Dienstes der KÜS bin ich befugt Begutachtungen im Einzelgenehmigungsverfahren durchzuführen und zu begleiten. Ich freue mich auf spannende Projekte. Lasst uns gucken, was wir gemeinsam draus machen können!
Häufige Fragen
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu Einzelabnahmen. Irgendetwas unklar? Wir beraten Sie gern.
Was ist eine Einzelabnahme nach §21 StVZO?
Eine Einzelabnahme nach §21 StVZO ist eine spezielle Fahrzeugprüfung, die durchgeführt wird, wenn ein Fahrzeug keine gültige Betriebserlaubnis hat oder diese erloschen ist.
Dies kann der Fall sein bei:
- Importfahrzeugen ohne EU-Typgenehmigung,
- Fahrzeugen mit umfangreichen Umbauten oder Tuning,
- Einzelfahrzeugen und Sonderanfertigungen.
Mit unseren Gutachten stellen wir sicher, dass Ihr Fahrzeug die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und eine Betriebserlaubnis erteilt werden kann.
Was kostet eine Einzelabnahme nach §21 StVZO?
Die Kosten für eine Einzelabnahme variieren je nach Fahrzeugtyp und Umfang der Prüfung. Wir arbeiten nach Aufwand und haben einen Stundensatz. Für eine genaue Kostenschätzung empfehlen wir, vorab einen Termin bei uns zu vereinbaren.
Wie läuft eine Einzelabnahme nach §21 StVZO ab?
Der Ablauf einer Einzelabnahme nach §21 StVZO umfasst mehrere Schritte:
- Technische Prüfung des Fahrzeugs durch uns. Dabei begutachten wir die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltvorschriften.
- Vergleich mit den gesetzlichen Anforderungen.
- Ausstellung eines Gutachtens, das zur Erlangung der Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle dient.
Unser Ziel ist es, den Prozess für Sie so einfach wie möglich zu gestalten – vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie uns die Details klären.
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