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Änderungsabnahme erforderlich?
Bei verschiedenen Änderungen an Ihrem Fahrzeug wird eine Änderungsabnahme erforderlich. Darunter fallen zum Beispiel Fahrwerksänderungen, andere Räder oder Leistungssteigerungen. Um die Sicherheit und Zulässigkeit dieser Änderungen zu bewerten, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.
Wann brauche ich eine Änderungsabnahme?
Häufig ist in diesem Zusammenhang auch von einer "Eintragung" die Rede. Wir haben ein paar praxisnahe Beispiele und die jeweiligen Voraussetzungen aufgeführt.
Einbau von Sonderrädern
- Eine gültige ABE oder ein Teilegutachten liegt vor
- Der Verwendungsbereich wird eingehalten
- Auflagen und Hinweise wurden beachtet
Einbau einer Tieferlegung
- Eine gültige ABE oder ein Teilegutachten liegt vor
- Der Verwendungsbereich wird eingehalten
- Auflagen und Hinweise wurden beachtet
Einbau eines Sonderlenkers
- Eine gültige ABE oder ein Teilegutachten liegt vor
- Der Verwendungsbereich wird eingehalten
- Auflagen und Hinweise wurden beachtet
Voraussetzungen nicht erfüllt?
Sollte eine der genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sein, können wir eventuell mit einer Einzelabnahme zu einer Lösung kommen. Hierbei führen wir für das jeweilige Einzelfahrzeug eine Begutachtung durch.
So läuft eine typische Eintragung ab
Die Änderungsabnahme oder Eintragung ist bei uns ein strukturierter Prozess, der sicherstellt, dass alle Änderungen an Ihrem Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt von der Sichtung der Unterlagen bis zur Bestätigung, dass alles in Ordnung ist.
Prüfen der Dokumente
Der Hersteller der Zubehörteile liefert Ihnen, passend für das Produkt, die notwendigen Prüfzeugnisse. Das kann zum Beispiel eine ABE oder ein Teilegutachten sein. Wir schauen uns zusammen die Unterlagen an und prüfen was zu tun ist.
Technische Prüfung
Nachdem geklärt ist, dass alle Voraussetzungen vorliegen, prüfen wir im notwendigen Umfang, ob alle Vorgaben an Ihrem Fahrzeug eingehalten sind. Unsere Prüfstelle ist bestmöglich ausgestattet, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Dokumentation
Im Anschluss an die Prüfung erstellen wir einen Bericht. Mit diesem wird die durchgeführte Änderung dokumentiert und von uns bestätigt, dass alles seine Ordnung hat.
Häufige Fragen
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur Änderungsabnahme. Irgendetwas unklar? Wir beraten Sie gern.
Was ist eine Änderungsabnahme und wann ist sie erforderlich?
Eine Änderungsabnahme ist notwendig, wenn Sie Änderungen oder Umbauten an Ihrem Fahrzeug vorgenommen haben, die die Betriebserlaubnis beeinflussen könnten. Dazu gehören beispielsweise:
- Fahrwerkstuning (z. B. Tieferlegung),
- Felgen und Reifen außerhalb der Standardgröße,
- Auspuffanlagen oder Abgassysteme,
- Karosserieumbauten oder Spoiler,
- Leistungssteigerungen (z. B. durch Chiptuning).
Die Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO stellt sicher, dass das Fahrzeug weiterhin den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Besonderheit ist, dass bei der Änderungsabnahme immer gültige Prüfzeugnisse wie ABE oder Teilegutachten vorliegen müssen.
Was passiert, wenn ich eine Änderungsabnahme nicht durchführen lasse?
Wenn Sie eine Änderungsabnahme nicht durchführen lassen, kann die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs erlöschen. Das hat folgende Konsequenzen:
- Ihr Fahrzeug darf nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden.
- Bei einer Kontrolle drohen Bußgelder oder Punkte in Flensburg.
- Die Versicherung kann bei einem Unfall Leistungen verweigern, wenn die Änderungen nicht abgenommen wurden.
Eine rechtzeitige Änderungsabnahme schützt Sie vor rechtlichen und finanziellen Problemen.
Was kostet eine Änderungsabnahme?
Die Kosten für eine Änderungsabnahme hängen von der Art und dem Umfang der Umbauten ab. Einzelne Änderungen (z. B. neue Felgen) können mit vergleichsweise kleinem Aufwand abgenommen werden, während komplexere Umbauten wie Fahrwerksänderungen in Kombination mit weiteren Änderungen umfangreicher sein können. Lassen Sie sich von uns individuell beraten – wir klären gerne mit Ihnen den individuellen Kostenrahmen.
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